Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft für Kleinkläranlagen (KKA) einschl. deren Bauabnahme gem. §1 Nr. 1c VPSW – Zulassung 01/0428/99 unbefristet erteilt.
Bei Objekten im Außenbereich ist oft der Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht möglich. Das Abwasser dieser Liegenschaften ist dann dezentral in sog. „Kleinkläranlagen“ zu behandeln und in den Vorfluter (oder ins Grundwasser) abzuleiten. Früher waren 3-Kammergruben ausreichend, diese sind heute mit einer „Biologischen Nachreinigung“ nachzurüsten.
Tätigkeitsprofil
Beratung
Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Anlagentypen
Prüfung
der weiteren Verwendbarkeit vorhandener Anlagenteile
Vorschläge
für eine auf den Einsatzfall und den Betreiber zugeschnittene Kleinkläranlage
Neutrale, herstellerunabhängige Beratung des Kunden.
Begutachtung
Begutachtung der geplanten Anlage gem. Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG.
Abnahme
Wasserrechtliche Abnahme nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG
Es wird geprüft, ob die Ausführung der Kleinkläranlage der Planung und der wasserrechtlichen Erlaubnis entspricht.
Unterstützung
beim Antrag bzw. Erstellung des Antrages zur finanziellen Förderung der Maßnahme gem. RZKKA
(Nur Anlagen, bei denen schon vor dem 01. Januar 2002 Abwasser anfiel.)
Bescheinigung Eigenüberwachung
Wiederkehrende Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der KKA nach jeweils 2 Jahren gem. Art. 60 BayWG
Alle aufgeführten Dienstleistungen können sowohl gemeinsam wie auch einzeln beauftragt werden.