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Energieausweis

Wir erstellen Ihren Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
nach DIN 4108-6 / 4701-10 bzw. DIN EN 18 599.

Gemäß ENEV sind für alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) sowie für bestehende Bauten, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden, ein Energieausweis notwendig. Lediglich für privatgenutzte Altbauten ist kein Ausweis erforderlich.

Vom Gesetzgeber ist der verbrauchs- oder der bedarfsabhängige Energieausweis vorgesehen. Für den bedarfsabhängigen Ausweis wird der IST-Zustand des Gebäudes untersucht, dadurch ist eine Aussage über Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle möglich.


Wir erstellen Ihren Energieausweis nach Ihren Erfordernissen - fragen Sie uns!

 
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