Energieausweis
Wir erstellen Ihren Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
nach DIN 4108-6 / 4701-10 bzw. DIN EN 18 599.
Gemäß ENEV sind für alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) sowie für bestehende Bauten, die verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden, ein Energieausweis notwendig. Lediglich für privatgenutzte Altbauten ist kein Ausweis erforderlich.
Vom Gesetzgeber ist der verbrauchs- oder der bedarfsabhängige Energieausweis vorgesehen. Für den bedarfsabhängigen Ausweis wird der IST-Zustand des Gebäudes untersucht, dadurch ist eine Aussage über Verbesserungsmaßnahmen an der Gebäudehülle möglich.
Wir erstellen Ihren Energieausweis nach Ihren Erfordernissen - fragen Sie uns!